Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen seit Montag, den 25.01.2021, in Arztpraxen medizinische Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001 oder vergleichbarer Standard) getragen werden. D.h., dass das Betreten von Arztpraxen mit selbstgemachten Mund-Nasen-Schutzmasken nicht mehr zulässig ist.
Zudem sollte ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Patienten eingehalten werden.
Durch diese Maßnahmen kann es zu Verzögerungen im Ablauf der Sprechstunde kommen, wir bitten dies zu entschuldigen.
Ihr Praxisteam